Der Kredit der Targobank erst mit Volljährigkeit möglich!
18. August 2020, von
Ein Kredit auch an Minderjährige? Oft erhalten wir von Interessenten die Anfrage, ob das Darlehen der Targobank auch schon im Alter von unter 18 Jahren beantragt werden kann.
Ist das Kreditgeschäft mit einem minderjährigen Vertragspartner in Deutschland überhaupt statthaft und gesetzlich möglich? Lesen Sie unsere Kurzinfo zum Thema.
In Deutschland sind Menschen erst mit der Erlangung der Volljährigkeit uneingeschränkt geschäftsfähig. Eine Bank zum Beispiel, die mit einem unter 18 Jährige einen Kreditabschluss tätigt, würde sich also strafbar machen.
Kein Kredit an unter 18-Jährige!
Aufgrund dieser Regelungen sind Minderjährige so auch nicht in der Lage, sich womöglich schon vor dem 18. Lebensjahr durch Kredite zu verschulden.
Einziger Ausweg: Eltern haften für ihre Kinder durch Bürgschaft
Je nach dem, aus welchem Grund die Darlehensaufnahme für das Kind erfolgen soll, wäre eine Bürgschaftsübernahme jedoch denkbar. Mit Bürgschaften sollte aber sparsam umgegangen werden, denn ist die Rückzahlung nicht gesichert, könnte unter Umständen der Bürgschaftsnehmer für die Zahlung in Anspruch genommen werden.
Unsere Meinung: Diese Gesetzeslage ist vollkommen in Ordnung, Minderjährige sollten sich nicht durch Kredit schon vor dem 18. Lebensjahr verschulden können.
Die Targobank vermitteln wir nicht mehr
Mein Tipp: Nehmen Sie als Eltern doch diesen Kredit auf, falls es sich nicht anders regeln lässt. Über den privaten Kreditbroker Bon-Kredit sind Kleinkredite schon in einer Höhe ab 200,- Euro realisierbar.
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Freundlichst, Ihr Tom Bamberg, Bamberg.ws