Habe für meinen Vater damals bei einem Kredit gebürgt
18. August 2020, von
Bürgschaftsübernahmen für Darlehen sind riskant: „Ich habe für meinen Vater damals bei einem dringend benötigten Kredit gebürgt, wenn ich auch heute weiß, dass man keine Bürgschaften übernehmen sollte. Doch nun hat mein Vater sämtliche Zahlungen eingestellt. Was kann ich tun, um aus dieser Verpflichtung heraus zu kommen?”
Bürgschaften „mal so eben” abzuschließen, ist nicht ganz so schlau, denn jede Bürgschaft, egal zu wessen Gunsten sie geht, ist nicht unproblematisch. Kann der Hauptkreditnehmer nicht mehr zahlen, tritt der Bürge in die „verbürgte” Verpflichtung – unter Umständen heißt das nicht selten, dass ein – eigentlich fremder Kredit – vom Bürgen für Jahre abgezahlt werden muss!
Bürgschaften sind keine Kleinigkeit!
Ganz einfach: Ist der Kreditnehmer pleite, haben Sie als Bürge ein riesengroßes Problem. Dabei spielt es keine Rolle, wer von Ihnen eine Bürgschaft verlangt hat, Sie sind als Bürge für den vereinbarten Betrag – bis zum letzten Cent – haftbar zu machen. Fällt also der Hauptkreditnehmer aus, ist der Bürge gefragt.
Merke: Der Bürgschaftsnehmer hat für die volle – noch bestehende Schuld – zu haften. Die Bank fragt nicht danach, aus welchen Motiven heraus Bürgschaften übernommen wurden. Vor dem Gesetz ist eine Bürgschaft verpflichtend!
Mein Rat an Sie: Keine unüberlegt schnelle Bürgschaft eingehen!
Überlegen Sie sich vorher, für wen Sie eine Bürgschaft übernehmen möchten. Für Vater, Mutter oder Freund „den Bürgen zu spielen”, bedeutet weit mehr als eine reine Gefälligkeit, denn im schlimmsten Fall kommen hierbei jahrelange Zahlungsverpflichtungen zum Tragen!
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Freundlichst, Ihr Tom Bamberg, Bamberg.ws