Kredit-Bürgschaft für Bruder übernommen – Bruder ist pleite
12. September 2020, von
Vor zwei Jahren habe ich für einen Kredit meines Bruders gebürgt. Die Abzahlung lief schon bisher relativ schleppend, wobei mein Bruder jetzt leider sämtliche Zahlungen eingestellt hat.
Dass das damals ein Riesenfehler war, weiß im Nachhinein auch, aber welche Möglichkeiten habe ich jetzt, um aus der verfahrenen Sache einigermaßen glimpflich herauszukommen?
Wir raten unseren Kunden immer dringendst davon ab, für Dritte zu bürgen, kennen andererseits aber auch das bestehende Problem, dass man sich gerade im verwandtschaftlichen Verhältnis helfen möchte.
Fällt der Haupt-Darlehensnehmer aus, ist es meist zu spät und für die Bank der Anlass, die noch offenen Forderungen vom Bürgen zu holen. Das Kreditinstitut fragt auch nicht, ob Bruder, Vater, Freund oder nur ein Bekannter gebürgt hat. Muss es auch nicht!
Bürge hat in der Regel keine Chance, aus Bürgschaft zu entkommen
Dann, wenn der erste Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, hat die Bank ohne besondere rechtliche Bremsen vollen Zugriff auf das Vermögen bzw. Einkommen des Bürgschaftsnehmers.
Merke: Ist also der Kreditnehmer pleite, erwischt es den Bürgen mit voller Härte. Die Bank, bzw. der Gläubiger hat Zugriff auf das gesamte Vermögen – in Höhe des noch geschuldeten Betrages. Jetzt heißt es, mit der Bank schnellstmöglich zu kooperieren und (kleine) Monatsraten anzubieten.
Fazit: Ist die Bürgschaft erst einmal verbindlich abgegeben, gibt es keinen Ausweg mehr. Der Bürgschaftsnehmer muss für den noch offenen Restbetrag finanziell einstehen.
Tipp: Zahlt der (erste) Kreditnehmer nicht mehr, sollte man unbedingt mit der Bank sprechen und sich keinesfalls unsichtbar machen. Denn das bringt nichts, die Bank ist eindeutig im Recht. Verhandeln Sie also früh genug, um eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zu erreichen.
Die Pfändung darf nie eine Lösung sein!
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Freundlichst, Ihr Tom Bamberg, Bamberg.ws